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Fallen
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Wühlmaus-Schussfalle
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Achtung, Schussfalle ist zum Fang von Maulwurf / Maulwürfen geeignet!
Der Maulwurf zählt nach der Bundesartenschutzverordnung zu den geschützten Tierarten und darf nicht gefangen/getötet werden. Überprüfen Sie VOR dem Aufstellen der Schussfalle, ob es sich um einen Wühlmaus- oder Maulwurfbefall handelt. Niedrige, längliche Erdhaufen deuten auf Wühlmäuse hin, hügelige, runde Erdhaufen auf einen Maulwurf. Ausnahmegenehmigungen (z.B. für Sportplätze) können bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden. Bitte beachten.
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